Arnsberg: Angebote auf dem Prüfstand

Die Stadt Arnsberg reagiert auf ein Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts zur Beschäftigung von Honorarkräften. Betroffen sind u.a. Kulturarbeit und Kinderbetreuung.

© Ralf Paul Bittner

Die Stadt Arnsberg reagiert auf ein Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts. Viele Angebote der Stadt Arnsberg konnten in der Vergangenheit mit Hilfe von Honorarkräften und dem Abschluss entsprechender Verträge stattfinden, heißt es. Ein Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts, stelle die Rechtssicherheit zum Abschluss von Honorarverträgen in vielen Fällen aktuell infrage.

Die Vertragsgestaltung für Honorartätigkeiten wurde bisher durch eine sozialgerichtliche Sonderrechtsprechung ermöglicht, nach der für Lehrer:innen, Erzieher:innen und sonstige Dozent:innen besondere Kriterien zur Abgrenzung von selbstständigen und abhängigen Beschäftigungsverhältnissen galten. Nach dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung wurde „die Übermittlung von Wissen, Können und Fertigkeiten in Form von Einzel- und Gruppenunterricht“ im Regelfall als selbstständige Tätigkeit anerkannt.

Neue Rechtssprechung

Mit Urteil vom 28. Juni 2022 hat das Bundessozialgericht seine Rechtsprechung diesbezüglich fortentwickelt, so die Stadt Arnsberg. Es stelle sich die Frage, ob hierdurch ein großer Teil der ehemals als selbstständige Tätigkeiten eingestuften Angebote nunmehr als abhängige Beschäftigungsverhältnisse zu beurteilen seien. Dies würde dann bedeuten, dass eine Beschäftigung auf Grundlage eines Honorarvertrages rechtlich nicht mehr zulässig wäre. In Arnsberg wären besonders das Kulturbüro, die Jugendarbeit und die Kindertagesbetreuung betroffen. Deshalb müssten bis zur finalen Klärung einige Kursangebote aussetzen, so die Stadt.

Bürgermeister Ralf Paul Bittner: „Erklärtes Ziel ist es dennoch, dass auch weiterhin möglichst viele der betroffenen Programme, Kurse und Angebote durchgeführt werden können. Wir befinden uns aktuell in einem Spagat aus rechtssicherem Handeln und neugedachten Lösungen. Das ist nicht einfach und nimmt viel Zeit in Anspruch, aber wir arbeiten mit Hochdruck daran.“

Honorarverträge werden geprüft

Aktuell finde eine tiefergehende Prüfung aller Honorarverträge hinsichtlich der gestiegenen rechtlichen Erfordernisse statt. Es gebe viele Verträge, die an verschiedenste Rahmenbedingungen geknüpft seien (z. B. Förderprogramme). Parallel würden zeitnahe praktikable Lösungen gesucht. Wenn einzelne Angebote nicht mehr im Rahmen von Honorartätigkeiten abgerechnet werden könnten, werde geprüft, ob sie im Rahmen des nächsten Stellenplans in abhängige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden könnten. Hierfür muss dann ein zusätzliches Stellenkontingent geschaffen werden.

Auch andere Kommunen betroffen

Gleichzeitig hat die Arnsberger Verwaltung den Städte- und Gemeindebund NRW angeschrieben, um auf die Gesamtproblematik mit ihren Auswirkungen hinzuweisen, da sich die dargestellten rechtlichen und arbeitsvertraglichen Herausforderungen auf alle Kommunen auswirken. Ziel müsse sein, auch künftig Lösungen zu haben, die – neben festen Beschäftigungsverhältnissen - auch eine rechtssichere Beschäftigung von Honorarkräften ermöglichten.

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