Arbeitszeiterfassung wird im Sauerland zur Pflicht

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt besteht im Sauerland nun eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.

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Unternehmen im Sauerland müssen ihren Mitarbeitern eine Möglichkeit anbieten, die Arbeitszeit zu erfassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt jetzt klargestellt. Damit könnten jetzt auch Betriebe nachziehen, die bisher noch darauf verzichten.


Neu ist die Regelung nicht - schon 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Betriebe ein verlässliches System zur Arbeitszeiterfassung für ihre Mitarbeiter einrichten müssen. Bisher hat die Bundesregierung aber noch keine konkreten Regelungen dafür vorgelegt. Viele Unternehmen im Sauerland hätten das Urteil aber bereits vor einigen Jahren umgesetzt, um gut vorbereitet zu sein, so Volker Verch vom Unternehmensverband Westfalen-Mitte. Jetzt müsse man die Urteilsbegründung abwarten, um herauszufinden, wie genau die Betriebe die Zeit kontrollieren sollen. David Staercke von der Gewerkschaft ver.di begrüßt die Entscheidung. Mit Arbeitszeiterfassung werde endlich die versteckte Mehrarbeit von Beschäftigten sichtbar.

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