Appell Stadt Brilon: Geh- und Fußwege säubern

Hauseigentümer sind nicht nur für ihr eigenes Grundstück zuständig

© Stadt Brilon

"Eigentum verpflichtet" steht im Grundgesetz. Damit scheinen es einige Briloner nicht so genau zu nehmen. Jedenfalls sieht sich die Stadt Brilon genötigt, an die Grundstückseigentümer in Brilon zu appellieren, Fahrbahnen und Gehwege zu säubern und Überwuchs und durch den Borkenkäfer geschädigte und vertrocknete Fichten zu entfernen.

Ordnungsamt Brilon weist auf Regelungen hin:

Die an das Grundstück angrenzenden Fahrbahnen und Gehwege sind mindestens einmal wöchentlich zu säubern Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz und Unkraut, Laub, Schlamm, Unrat und anderen störenden Gegenständen von den Gehwegen, Fahrbahnen und aus den Straßenrinnen.

Der Kehricht ist sofort gemäß den abfallrechtlichen Bestimmungen zu beseitigen. Er darf insbesondere weder in Straßenrinnen oder Straßeneinläufe gefegt, noch in Gräben geschüttet werden.

Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken haben nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Brilon dafür Sorge zu tragen, dass bei Gehölzen, die mit Kronen-, Stammteilen oder Ästen in den Verkehrsraum ragen, die Durchgangs- bzw. Durchfahrtshöhe (Lichtraumprofil) von 4,50 m ständig gewährleistet ist. Hecken, Sträucher und ähnliche Grundstücksabgrenzungen dürfen Gehweg und den Verkehrsraum nicht einengen und sind bis auf die Grenze zurückzuschneiden. Insbesondere gilt die Sicherungspflicht auch für trockene Fichten/Bäume/Äste. Diese könnten abbrechen und auf die öffentliche Verkehrsfläche fallen bzw. Passanten treffen. Das ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Es wird gebeten, den Verpflichtungen nachzukommen.

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