
In Winterberg soll am Fichtenweg bezahlbarer Wohnraum entstehen. Die Pläne für 2 Gebäude gibt es schon seit Jahren. Das Projekt wird jetzt durch die Wohnungsbaugenossenschaft Hochsauerland eG umgesetzt werden, so die Stadt Winterberg. Die politischen Gremien haben dieser Neuausrichtung bereits zugestimmt. Künftig übernimmt die Wohnungsbaugenossenschaft Hochsauerland eG Planung, Bau, Vermietung und die spätere Verwaltung der beiden Wohngebäude. Der Bauantrag wurde bereits eingereicht, die erforderlichen Fördermittel werden beantragt.
Pläne änderten sich mehrfach
Ursprünglich war vorgesehen, den Bau von zwei Wohngebäuden über eigens zu gründende Gesellschaften zu realisieren. An diesen sollten sowohl die Stadt Winterberg als auch die Wohnungsbaugenossenschaft Hochsauerland eG beteiligt sein. Auch Bürger sowie Unternehmen sollten sich finanziell beteiligen können und dafür im Gegenzug Belegungsrechte bekommen.
Schon bei ersten Plänen aus dem Jahr 2022 hätten sich die Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau bereits massiv verschlechtert. Stark gestiegene Baukosten und Bauzinsen machten es 2023 selbst unter Einbeziehung der öffentlichen Wohnraumförderung äußerst schwierig, neuen Wohnraum zu Mieten zu errichten, die noch als bezahlbar gelten konnten, so die Stadt Winterberg. Sie hatte damals darauf hingewiesen, dass bei einer klassischen Finanzierung rechnerisch Mieten von 17 bis 20 Euro je Quadratmeter erforderlich gewesen wären.
Die 2023 vom Land NRW verbesserten Förderbedingungen waren dann für den weiteren Prozess hilfreich, heißt es. Stadt und Wohnungsbaugenossenschaft Hochsauerland entwickelten in der Folge neue Ansätze, um das notwendige Eigenkapital zu stärken und bezahlbaren Wohnungsbau möglich zu machen. Der Rat beauftragte die Verwaltung im Juni 2023 damit, ein entsprechendes Genossenschaftsmodell gemeinsam mit der Wohnungsbaugenossenschaft Hochsauerland zu konkretisieren.
Aus diesen Überlegungen entstand zunächst die Idee eines Genossenschaftsmodells zwischen Stadt, der Wohnungsbaugenossenschaft und weiteren Partnern. Nachdem sich eine eigene Genossenschaft aus rechtlichen Gründen nicht realisieren ließ, wurde der Ansatz zu einer gemeinsamen Gesellschaft von Stadt und Wohnungsbaugenossenschaft weiterentwickelt. Auch dieses Modell wurde in den folgenden Jahren mehrfach rechtlich, steuerlich und förderrechtlich geprüft und angepasst.
Förderrechtliche Vorgaben erfordern erneute Anpassung
Dann zeigte sich, dass die förderrechtlichen Vorgaben die in dem zuletzt entwickelten Modell vorgesehenen Belegungsrechte für die Privaten nicht zulassen. Hinzu kam, dass die geplante Gesellschaftsstruktur mit einem vergleichsweise hohen Verwaltungsaufwand verbunden gewesen wäre. Vor diesem Hintergrund haben alle Beteiligten die Projektstruktur gemeinsam noch einmal umfassend bewertet.
Das Ergebnis: Die Wohnungsbaugenossenschaft Hochsauerland wird das Projekt nun selbst als Bauherrin und spätere Betreiberin realisieren, da die Stadt ihren bereits bestehenden Genossenschaftsanteil erhöht. Damit kann auf die ursprünglich geplante komplexere Gesellschaftsstruktur verzichtet werden.
Die Stadt Winterberg ermöglicht das Projekt durch die Zeichnung weiterer Genossenschaftsanteile. Die hierfür erforderlichen Mittel wurden bereits im Haushalt 2026 berücksichtigt. Auch Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können sich weiterhin über den Erwerb von Genossenschaftsanteilen an dem Vorhaben beteiligen, heißt es.
Ziel bleibt bezahlbarer Wohnraum
„Bezahlbarer Wohnraum bleibt eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben für unsere Stadt. Wir haben deshalb über mehrere Jahre an diesem Projekt festgehalten und immer wieder nach Lösungen gesucht, wenn sich wirtschaftliche, rechtliche oder förderrechtliche Rahmenbedingungen verändert haben. Mit der jetzt vorgesehenen Struktur schaffen wir eine verlässliche Grundlage, damit die Wohnungen am Fichtenweg tatsächlich entstehen können“, so Bürgermeister Michael Beckmann.
Mit der angepassten Projektstruktur haben Stadt und Wohnungsbaugenossenschaft die Voraussetzungen geschaffen, um den sozialen Wohnungsbau am Fichtenweg weiter voranzubringen. Für den weiteren Zeitplan sei nun entscheidend, wann Mittel aus der öffentlichen Wohnraumförderung zur Verfügung stehen.