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Altastenberg diskutiert über Schieferdachpflicht
© Stadt Winterberg
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Altastenberg diskutiert über Schieferdachpflicht

Soll das Schieferdach in Altastenberg Pflicht bleiben oder nicht? Diese Frage beschäftigt viele Einwohnerinnen und Einwohner schon seit längerer Zeit. Jetzt startet die Stadt Winterberg ein offizielles Abstimmungsverfahren.

Veröffentlicht: Mittwoch, 17.06.2026 12:10

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Um die sog. Gestaltungsvorgabe zum Decken von Dächern mit Schiefer im Winterberger Dorf Altastenberg ist am Mottwochabend Thema einer Infoveranstaltung im Haus des Gastes Altastenberg ein. Beginn ist am Mittwoch, 17. Juni 2026, um 18 Uhr.  Die Veranstaltung dient als Auftakt des laufenden Abstimmungsverfahrens über die Schieferdachpflicht.

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Sachverständiger klärt auf

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Als Sachverständiger ist Christopher Schulte von der Handwerkskammer Südwestfalen dabei. Er soll die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Dacheindeckungen erklären und Fragen aus der Bürgerschaft beantworten. Geplant ist eine offene Diskussion, bei der sich Bürgerinnen und Bürger direkt informieren und ihre Sicht einbringen können.

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Warum über die Schieferdächer diskutiert wird

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Hintergrund ist eine seit längerem geführte Debatte über die Gestaltungssatzung in Altastenberg. In Bürgerdialogen und persönlichen Gesprächen wurde immer wieder die Frage gestellt, ob die Vorgaben zur Schieferdacheindeckung noch zeitgemäß sind. Die Gestaltungsvorgabe soll das typische Ortsbild erhalten. Altastenberg gilt vielen als Schieferdorf und hebt sich mit diesem Erscheinungsbild deutlich ab. Genau darin sehen zahlreiche Einwohnerinnen und Einwohner einen wichtigen Teil der Identität des Ortes. Andere wünschen sich dagegen mehr Freiheit bei Neubauten, Umbauten oder Sanierungen.

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Vor- und Nachteile der Schieferdachpflicht

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Die Gestaltungssatzung regelt, wie Gebäude in bestimmten Bereichen des Ortes gestaltet werden sollen. Dazu gehört auch die Vorgabe, Dächer mit Schiefer oder in schiefertypischer Optik einzudecken, wenn dies in der Satzung so festgelegt ist. Ziel solcher Regeln ist meist, ein einheitliches, ortsbildprägendes Erscheinungsbild zu bewahren und den historischen Charakter eines Dorfes oder Stadtteils zu schützen. Gerade in touristisch geprägten Orten wie Altastenberg spielt das Ortsbild eine große Rolle. Ein geschlossenes Erscheinungsbild kann den Wiedererkennungswert erhöhen und zur Attraktivität des Ortes beitragen.

Gleichzeitig können solche Vorgaben aber auch als Einschränkung empfunden werden, wenn Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Wahl von Materialien weniger Spielraum haben. Ein Schieferdach ist außerdem in der Regel teurer als manche alternativen Dacheindeckungen. Das betrifft sowohl das Material als auch die handwerkliche Ausführung.

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So läuft die Abstimmung in Altastenberg ab

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Nach der Informationsveranstaltung erhalten alle wahlberechtigten Altastenbergerinnen und Altastenberger ab 18 Jahren ein Anschreiben mit den Abstimmungsunterlagen. Die Stimmabgabe ist für Sonntag, 28. Juni 2026, angesetzt. Gewählt wird von 9 bis 18 Uhr, ebenfalls im Haus des Gastes Altastenberg. Zur Entscheidung steht, ob die Gestaltungsvorgaben zur Schiefereindeckung beibehalten oder geändert werden sollen. An der Informationsveranstaltung können alle Interessierten teilnehmen. Die eigentliche Abstimmung ist dagegen auf wahlberechtigte Altastenbergerinnen und Altastenberger ab 18 Jahren beschränkt.

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Bürgermeister wirbt für sachlichen Austausch

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Winterbergs Bürgermeister Michael Beckmann betont die Bedeutung des Dialogs:

„Altastenberg hat ein unverwechselbares Gesicht. Das Schiefer-Ortsbild ist Teil der Identität dieses Stadtteils. Gleichzeitig nehmen wir die Fragen unserer Bürgerinnen und Bürger ernst. Deshalb gehen wir diesen Weg: erst informieren, dann gemeinsam entscheiden.“

Mit dem Verfahren will die Stadt nach eigenen Angaben ein möglichst breites Meinungsbild aus dem Dorf einholen. 

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