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Allerheiligen ist der 1. der stillen Feiertage
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Allerheiligen ist der 1. der stillen Feiertage

An drei Sonntagen im November gelten besondere Regeln

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Mit Allerheiligen ist heute der erste von drei stillen Feiertagen im November. Es folgen noch der Volkstrauertag (15. November) und der Totensonntag (22. November). An diesen Tagen gelten gesetzliche Regelungen des Landes NRW.

An Allerheiligen und Totensonntag sind folgende Veranstaltungen von dem Land NRW zwischen 5 bis 18 Uhr verboten: Märkte und ähnliche gewerbliche Veranstaltungen, gewerbliche Ausstellungen, sportliche Veranstaltungen, Zirkusveranstaltungen, Volksfeste mit Tanz oder artistischen Darbietungen sowie der Betrieb von Spielhallen und die gewerbliche Annahme von Wetten. Zudem sind musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen in Gaststätten sowie alle anderen öffentlichen Veranstaltungen mit Tanz untersagt.

Am Volkstrauertag gelten die gleichen Regelungen, allerdings nur von 5 Uhr bis 13 Uhr, mit der Ausnahme von musikalischen und sonstigen unterhaltenden Darbietungen in Gaststätten sowie alle anderen öffentlichen Veranstaltungen mit Tanz, die ebenfalls bis 18 Uhr verboten sind.

Verstöße werden mit einer Geldbuße geahndet. Von dem gesetzlichen Verbot ausgenommen sind Museen und Zoos sowie Schwimmbäder und Fitnessstudios.

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