
Der Bund deutscher Forstleute (BDF) NRW fordert bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) eine durchgreifende Gesamtstrategie.
Sie dürfe sich nicht in Einzelmaßnahmen erschöpfen, die nebeneinanderstehen, sich aber in ihrer Wirkung teilweise wieder aufheben:
Wenn auf der einen Seite mit erheblichem personellem, finanziellem und organisatorischem Aufwand Kadaversuche, Zaunbau, Monitoring und jagdliche Maßnahmen betrieben würden, auf der anderen Seite aber weiterhin Besucherströme, Freizeitnutzung und Veranstaltungen in oder nahe sensibler Gebiete zugelassen seien, entstehe ein Widerspruch, der die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit der Seuchenbekämpfung gefährde, heißt es.
Belastende Situation für Forstleute
Im HSK waren im März im Gebiet der Stadt Schmallenberg 3 tote Wildschweine entdeckt worden, die infiziert waren. Damit erhöhte sich die Zahl der auf Kreisgebiet gefundenen Tiere auf insgesamt 5, so das NRW-Landwirtschaftsministerium. Besonders belastend sei die Situation für die Mitarbeiter des Landesbetriebes Wald und Holz NRW sowie für alle weiteren Einsatzkräfte im Gelände, so der BDF: "Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten seit Monaten vielfach an der Belastungsgrenze. In der Praxis ist die ASP-Bekämpfung für zahlreiche Beteiligte zu einem faktischen 24-Stunden-Einsatz an sieben Tagen in der Woche geworden." Hinzu komme eine erhebliche psychische Belastung: "Gerade Maßnahmen wie das Töten von Schwarzwild in Fanganlagen sind für viele der beteiligten Kolleginnen und Kollegen außerordentlich belastend."
Wer solche Aufgaben verantwortungsvoll ausführe, brauche nicht nur Anerkennung, sondern vor allem eine politische und administrative Strategie, die in sich schlüssig ist und den Einsatzkräften vor Ort vermittelt, dass ihr Handeln Teil eines konsequenten Gesamtkonzeptes ist.
Genau daran bestehen aus Sicht des BDF NRW erhebliche Zweifel.
Wälder in Sperrzonen für Wanderer und Radfahrer konsequent sperren
Aus Sicht des BDF ist eine wirksame Bekämpfung der ASP nur dann möglich, wenn Wanderer oder Radfahrer in sensiblen Bereichen konsequent reduziert werden. Das betreffe nicht nur einzelne Verhaltenshinweise, sondern gegebenenfalls klare und zeitlich befristete Nutzungsbeschränkungen.
Wo das Seuchengeschehen es erfordere, müssten Waldgebiete für Freizeitnutzungen wie Wandern, Radfahren und sonstige Erholungsaktivitäten konsequent gesperrt werden. Gleiches gelte für nicht zwingend notwendige Nutzungen. Die Gefahr einer Verschleppung des Virus durch Menschen, Hunde, Schuhwerk, Fahrräder oder Fahrzeuge sei bekannt. Kritisch sieht der Bund Deutscher Forstleute, dass der im vergangenen Jahr wegen der Afrikanischen Schweinepest abgesagte FALKE Rothaarsteig-Marathon, am 17. Oktober 2026 wieder durchgeführt werden darf.
Aus Sicht des BDF NRW wirft es erhebliche Fragen auf, wenn einerseits unter hohem Aufwand die Seuche eingedämmt werden soll, andererseits aber Großereignisse mit entsprechendem Besucher- und Bewegungsaufkommen wieder zugelassen werden.
Dasselbe gilt für die beginnende Wander- und Fahrradsaison sowie für absehbar hohe Frequentierung der Wälder. Jede zusätzliche Mobilität in betroffenen oder angrenzenden Gebieten erhöhe das Risiko einer weiteren Verschleppung, so der BDF.
Forderungen Bund Deutscher Forstleute NRW
1. Eine tatsächlich durchgreifende Gesamtstrategie des Landes, die den Schutz vor weiterer Ausbreitung der ASP über konkurrierende Freizeit-, Veranstaltungs- und Nutzungsinteressen stellt.
2. Eine konsequente Steuerung menschlicher Aktivitäten in den betroffenen Gebieten bis hin zu klaren temporären Sperrungen, wo dies fachlich geboten ist.
3. Eine konsequente Seuchenbekämpfung in der Kernzone und eine konsequente Bejagung außerhalb der Kernzone.
4. Eine personelle und organisatorische Absicherung der eingesetzten Kräfte, insbesondere beim Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
5. Eine ehrliche Kommunikation gegenüber Öffentlichkeit und Parlament: ASP-Bekämpfung ist nur erfolgreich, wenn die Maßnahmen wirksam, konsistent und durchhaltbar sind.
NRW Landwirtschaftsministerium
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilte am 10. April mit: Im Gebiet des Infektionsgeschehens mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im südwestfälischen Raum wird innerhalb der Sperrzone II ein weiterer Schutzzaun errichtet. Gemeinsam mit dem vollständig eingezäunten Kerngebiet wird so eine doppelte Zäunung geschaffen, die eine wesentliche Maßnahme für die Eindämmung und Tilgung der ASP in der Region ist. Die Umzäunung erfolgt innerhalb der Sperrzone II und orientiert sich an deren geografischem Verlauf. Dadurch soll einer weiteren Verbreitung der Tierseuche durch Verschleppungen aus dem Kerngebiet begegnet werden. Gleichzeit ermöglicht die Zäunung eine verstärkte Bejagung innerhalb der Sperrzone II und schränkt das Risiko einer weiteren Verschleppung der Tierseuche durch jagdlich bedingte Wildbewegungen ein. Die Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und der Hochsauerlandkreis werden die weitere ASP-Schutzzäunung in der Sperrzone II im Laufe dieser Woche durch Allgemeinverfügungen anordnen. Unverändert sind täglich Suchteams mit speziell ausgebildeten Kadaverspürhunden im ASP-Gebiet im Einsatz, zudem helfen Drohnen bei der Erfassung von Wildschweinen. Die verstärkte Bejagung von Wildschweinen zur Reduktion der Wildschweinpopulation erfolgt – mit Ausnahme von Gebieten mit aktuellen Funden, in denen Jagdruhe gilt – innerhalb des Ausbruchsgebietes. Seit dem Erstfund eines an der ASP verendeten Wildschweins bei Kirchhundem im Kreis Olpe im Juni 2025 werden im Zuge eines 15.04.2026 landesweiten Monitorings erlegte und tot aufgefundene Wildschweine auf ASP-Viren untersucht. Mittlerweile sind hierbei landesweit rund 44.400 Tiere negativ untersucht worden. 520 Tiere wurden in den Kreisen Olpe, Siegen-Wittgenstein sowie vereinzelt im Hochsauerlandkreis positiv getestet. Aktuell gibt es einen weiteren ASP-positiven Fall im Kreis Siegen-Wittgenstein in der Nähe von Kreuztal-Littfeld. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, hat den Verdachtsfall bestätigt. Der Fundort der tot aufgefunden Bache befindet sich innerhalb der aktuellen Sperrzone II. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz appelliert nach wie vor an Landwirtinnen und Landwirte mit Schweinehaltungen, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Hausschweinebestände vor der ASP gerade jetzt ganz besonders zu beachten. Selbstverständlich sind auch die Hobbyhalter zu höchster Vorsicht aufgerufen. Als wichtiger Baustein zur Bekämpfung der ASP sind Jägerinnen und Jäger weiterhin aufgerufen, zur weiteren Reduktion des Wildschweinebestands in den betroffenen Gebieten verstärkt Schwarzwild zu bejagen. Diese Bejagung erfolgt auf der Grundlage individueller Bejagungskonzepte der betroffenen Kreise. Schon seit dem ersten Ausbruch der ASP bei Kirchhundem im Juni gelten Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest über Allgemeinverfügungen der Kreise Olpe, Sie gen-Wittgenstein und des Hochsauerlandkreises. Die in den Allgemeinverfügungen geltenden Schutzmaßnahmen gegen die weitere Ausbreitung der ASP müssen streng befolgt werden. Dazu gehören Wegegebote, eingeschränkte Vermarktungsmöglichkeiten für Hausschweine, Wildschweine oder erforderlichenfalls eine eingeschränkte land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie die Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und der Hochsauerlandkreis bitten darum, bei Totfunden von Tieren direkt das zuständige Kreisveterinäramt zu informieren, das unmittelbar die Bergung gefundener Tiere übernimmt. Mehr Informationen zur Afrikanischen Schweinepest hier: https://www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseu chen/aktuelle-lage-der-afrikanischen-schweinepest