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Afrikanische Schweinepest: Schutzzäune an Wegen
© Stadt Winterberg
Der Hochsauerlandkreis zäunt die Sperrzone II ein — Waldwege bleiben zugänglich, der Zaun steht voraussichtlich mehrere Jahre
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Afrikanische Schweinepest: Schutzzäune an Wegen

Der Schutzzaun gegen die Afrikanische Schweinepest fällt an vielen Stellen im Hochsauerlandkreis schon ins Auge. Er wird die Natur bei uns deutlich verändern und bringt neue Regeln

Veröffentlicht: Dienstag, 02.06.2026 12:36

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Wanderer, Radfahrer und Spaziergänger im Hochsauerland müssen sich auf neue Regeln in Wald und Flur einstellen. Aktuell werden in Winterberg, Hallenberg, Schmallenberg und Eslohe Schutzzäune im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest errichtet. Diese seien inzwischen an vielen Stellen sichtbar und würden das Bild in Wald, Feld und an beliebten Wegen deutlich verändern, so die Stadt Winterberg. Der Hochsauerlandkreis lässt die komplette Sperrzone II einzäunen. Zusammen mit dem bereits bestehenden Zaun um das Kerngebiet entsteht damit eine doppelte Barriere, die verhindern soll, dass infizierte Wildschweine das Virus weiter in bislang seuchenfreie Gebiete tragen. Experten gehen davon aus, dass der Schutzzaun mindestens vier Jahre stehen wird.

Erster ASP-Fall im HSK in Schmallenberg

Zwischen Februar und März 2026 ist bei Wildschweinen im Stadtgebiet Schmallenberg das ASP-Virus nachgewiesen worden. Daraufhin wurde die Sperrzone II erneut ausgeweitet. Eine Impfung gegen die Afrikanische Schweinepest gibt es bislang nicht. Deshalb bleiben Zäune, Jagd, Kadaversuche und strenge Verhaltensregeln die wichtigsten Mittel, um die Seuche einzugrenzen.

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Massive Eingriffe in Natur und den Alltag der Sauerländer

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Winterberg und Hallenberg sind stark vom Tourismus abhängig. Die Bürgermeister beider Städte sehen vor allem die lange Zeit, in der Schutzzaun stehen soll, im Hinblick auf Freizeitaktivitäten und die Arbeit in Forst und Landwirtschaft mit Sorge.

Winterbergs Bürgermeister Michael Beckmann spricht von einem sichtbaren Einschnitt für Landschaft und Alltag. Viele Menschen fragten sich zu Recht, wie lange die Situation dauern werde und welche Folgen sie für Wald, Tourismus, Landwirtschaft und das Leben vor Ort habe. Diese Sorgen nehme man ernst.

Gleichzeitig verweist Beckmann auf Erfahrungen aus anderen betroffenen Regionen. Danach lasse sich die Afrikanische Schweinepest derzeit nur eindämmen, wenn die Wanderbewegungen infizierter Wildschweine konsequent begrenzt würden. Klar sei aber auch: Ein solcher Zaun dürfe kein Dauerzustand werden. Ziel müsse es sein, die Seuche so schnell wie möglich einzudämmen, damit diese massiven Eingriffe in Natur und Alltag wieder zurückgebaut werden können.

Auch Hallenbergs Bürgermeister Enrico Eppner betont, dass die Sperrzone II seine Stadt direkt betrifft. Für die Bürger sei wichtig zu wissen, dass der Wald weiter zugänglich bleibe und an den Zugängen Tore gebaut würden. Gleichzeitig sieht auch er die lange mögliche Dauer kritisch. Vier Jahre oder mehr seien für die Betroffenen keine kleine Zeitspanne. Zudem stelle der Zaun den ohnehin belasteten Forst vor zusätzliche Herausforderungen.

Beide Bürgermeister heben außerdem hervor, wie wichtig die Unterstützung von Jägerinnen und Jägern sowie der Sammelstellen bei der Bekämpfung der ASP ist. Ohne diesen Einsatz lasse sich das Infektionsgeschehen kaum wirksam eindämmen.

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Das bedeutet der Zaun für Wanderer und Radfahrer

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Die Wege in der Sperrzone II bleiben grundsätzlich offen, teilt die Stadt Winterberg mit. An vielen Stellen treffen Spaziergänger und Wanderer künftig auf Zäune, Tore und Durchgänge. Das heißt ganz praktisch: Wege bleiben nutzbar, aber man muss an bestimmten Punkten Tore öffnen und nach dem Passieren wieder schließen. Das kann Touren etwas umständlicher machen – besonders dort, wo mehrere Querungen auf einer Strecke liegen.

Dazu kommt das Wegegebot. In den betroffenen Bereichen sollen Besucher auf den ausgewiesenen Wegen bleiben. Querfeldein laufen, Abkürzungen nehmen oder spontan über Wald- und Wiesenflächen ausweichen ist dann nicht mehr drin. Für viele, die den Wald sonst eher frei und offen erleben, ist das ein deutlicher Einschnitt.

Radfahrer

Auch für Fahrradfahrer, die auf den beliebten Radwegen im Sauerland unterwegs sind, bringt der Zaun Veränderungen mit sich. Da der Zaun teilweise direkt entlang bestehender Wege und in Teilabschnitten auch am Radweg verläuft, müssen Radfahrer sich auf Tore, Engstellen und mögliche Tempobremsen einstellen. Wo Tore eingebaut sind, wird man je nach Bauweise möglicherweise absteigen oder zumindest langsamer fahren müssen. Gerade für sportliche Fahrer, Rennradfahrer oder Gruppen kann das den Fahrfluss deutlich stören. Familien mit Kindern oder E-Bike-Fahrer müssen an den Übergängen ebenfalls vorsichtiger fahren. Dazu kommt: Wenn sich Wegeführungen durch den Zaun optisch verändern, kann das für Ortsfremde erstmal unübersichtlich sein. Wer die Gegend nicht kennt, muss genauer auf Beschilderung und Durchlässe achten. Möglich ist auch, dass einzelne Streckenabschnitte während Bauarbeiten kurzfristig nur eingeschränkt nutzbar sind.

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So verläuft der Zaun:

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Ein erster Bauabschnitt führt vom Helleplatz über den Astenweg bis zum Radwegtunnel in der Haumecke. Dort wechselt der Zaun auf den Radweg und verläuft von dort fast bis nach Hallenberg. In diesem Bereich sind die Arbeiten nach Angaben der Verantwortlichen bereits weit fortgeschritten.

Ein zweiter Abschnitt ist vom Helleplatz über den Kahlen Asten in Richtung Altastenberg geplant. Der genaue Verlauf wird aktuell noch geprüft. In Hallenberg führt der Zaun vom Radweg aus Züschen kommend an Heidekopf und Kreutzberg vorbei bis zum Anschluss an die hessische Zaunführung am Grenzweg in Richtung Bromskirchen.

An allen Wegen, Waldwegen und Feldwegen innerhalb des Zaunes sollen Tore eingebaut werden. Damit soll sichergestellt werden, dass der Wald für die Bevölkerung grundsätzlich weiter zugänglich bleibt. Für Grundstückseigentümer gilt dabei eine gesetzlich geregelte Duldungspflicht. Grundlage ist die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 08/2026 des Hochsauerlandkreises vom 16. April 2026.

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Verhaltensmaßregeln im Wald

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Die Behörden machen deutlich, dass der Zaun allein nicht reicht. Entscheidend ist auch, wie sich Menschen in der Sperrzone verhalten. Deshalb gelten für Waldbesucher klare Regeln:

  • Tore und Durchgänge dürfen genutzt werden, müssen danach aber unbedingt wieder geschlossen werden
  • Besucher sollen auf den ausgewiesenen Wegen bleiben
  • Hunde gehören an die Leine
  • Essensreste und Müll dürfen nicht im Wald zurückgelassen werden

Der Hintergrund ist einfach: Alles, was Wildschweine unnötig beunruhigt oder Tiere anlockt, kann die Lage verschärfen. Offene Tore könnten die Barriere wirkungslos machen. Weggeworfene Lebensmittel können Tiere anziehen. Freilaufende Hunde können Wild aufscheuchen und Bewegungen auslösen, die man gerade verhindern will.

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