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Änderung bei Reservistenfreistellung geplant
© Nadja Klöpping
Reservisten der Bundeswehr bei einer Übung
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Änderung bei Reservistenfreistellung geplant

Sauerländer Arbeitgeber stehen vor neuen Herausforderungen, wenn das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit gekippt wird

Veröffentlicht: Sonntag, 26.04.2026 22:00

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Wenn ein Mitarbeiter ein Reservist der Bundeswehr ist, gilt aktuell noch das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit. Das bedeutet das Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit der Teilnahme an einer Wehrübung einverstanden sein müssen. Die geplante Änderung dieser Regel stößt im HSK auf unterschiedliche Resonanz. Während der Unternehmensverband Westfalen Mitte einer Verpflichtung offen gegenüber steht, lehnt die Handwerkskammer Südwestfalen eine Änderung der bestehenden Regel ab und die Industrie und Handelskammer in Arnsberg hat das Thema nach eigenen Angaben noch nicht abschließend diskutiert.

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Hintergrund

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Reservisten der Bundeswehr werden in Friedenszeiten ausschließlich aufgrund ihrer freiwilligen schriftlichen Verpflichtung zu Dienstleistungen herangezogen. Dabei gilt seit 2011 das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit. Angehörige der Reserve können nur dann zum Dienst herangezogen werden, wenn sie selbst sowie ihr Arbeitgeber zustimmen. 

Jetzt gibt es die Forderung, dass Unternehmen künftig nicht mehr einer Einberufung zur Reservistenübung von Mitarbeitern widersprechen dürfen.

Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Thomas Röwekamp (CDU), fordert, Reservisten zu Wehrübungen zu verpflichten und in diese Pflicht ihre Arbeitgeber einzubeziehen. Er kritisiert, dass das doppelte Freiwilligkeitsprinzip dazu führe, dass nicht sicher geplant werden könne. Die Reserve müsse im Ernstfall schnell verfügbar und einsatzbereit sein. Eine funktionierende Landes- und Bündnisverteidigung liege im Interesse der gesamten Gesellschaft und damit auch der Wirtschaft.

Im HSK und den Märkischen Kreis gibt es aktuell rund 1300 Reservisten, Tendenz steigend.

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Unternehmensverband

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Der Unternehmensverband Westfalen Mitte kann die Forderung nach der Abschaffung der doppelten Freiwilligkeit nachvollziehen und sagt, die Arbeitgeber unterstützen die Reservisten und sehen die Notwendigkeit sich mit möglichen Verteidigungsszenarien auseinanderzusetzten. Was vor 5 oder 10 Jahren noch undenkbar gewesen sei, sei jetzt eine neue Realität, so Geschäftsführer Volker Verch. Er nennt die Wiedereinführung der Wehrpflicht, die weltpolitische Lage und den Ukrainekrieg. Unternehmen würden Mitarbeiter für Wehrübungen freistellen. Wichtig sei dabei allerdings, dass die Termine rechtzeitig kommuniziert würden, so das man Zeit hätte zu planen oder für Ersatz zu sorgen. Reservisten müssten gut ausgebildet werden, Abschrecken beziehe sich nicht nur auf Waffen, sondern auch auf Menschen. Für dieses Thema seien die Arbeitgeber in der Region offen, so Verch, das stelle er in Gesprächen immer wieder fest. Die Belastungen für Arbeitgeber und Kollegen von Reservisten könnten durch eine gute Planbarkeit der Wehrübungen gering gehalten werden. In der Vergangenheit habe es nie Probleme gegeben, so Verch. 

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Handwerkskammer

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Der Hauptgeschäftsführers der Handwerkskammer Südwestfalen mit Sitz in Arnsberg Hendrik Schmitt sagt zu dem Thema: 

„Ebenso wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht die Handwerkskammer (HwK) Südwestfalen die Forderung nach Abschaffung der doppelten Freiwilligkeit bei der Freistellung von Reservisten mit großer Skepsis. Wir wissen, dass wir in einer Zeit der verschärften Sicherheitslage und geopolitischen Spannungen leben, die eine erhöhte Bereitschaft auch zu Reserveübungen nahelegt. Dennoch dürfen wir die wirtschaftliche Realitäten insbesondere kleiner und mittlerer Betriebe nicht außer Acht lassen. Gerade im Handwerk, dass vielfach vom Fachkräftemangel geprägt ist, gibt es kaum Spielraum für einen personellen Ersatz ihrer Meister oder Gesellen. Die Betriebe verfügen in der Regel nicht über die Rotationsmöglichkeiten beispielweise großer Industrieunternehmen und wären daher bei einer verpflichtenden Freistellung besonders stark belastet. Das Handwerk steht schon immer zu seiner gesellschaftlichen Verantwortung: Wir bilden aus, leisten wichtige Beiträge zur Daseinsvorsorge. Zahlreiche Handwerkerinnen und Handwerker engagieren sich überdies freiwillig im Zivil- und Katastrophenschutz. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Handwerkskammer für den Erhalt der doppelten Freiwilligkeit als sinnvolle und ausgewogene Regelung ein.“

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Industrie-und Handelskammer

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Natürlich führe die Einberufung von Reservisten zu Wehrübungen tendenziell zu Engpässen in den Unternehmen und verschärfe den Fachkräftemangel weiter, so die IHK in Arnsberg. Das gelte auch für die sog. Blaulichtorganisationen, die wie Feuerwehr oder THW überwiegend ehrenamtlich getragen werden, und die künftig ebenfalls für Zwecke des Heimatschutzes stärker beansprucht werden dürften.

"Niemand kann aber bezweifeln, dass die Bundesrepublik ihre Verteidigungsfähigkeit stärken muss ", so Thomas Frye der Geschäftsbereichsleiter Standort - Branchen - Unternehmensförderung der IHK Hellweg-Sauerland.

Dazu gehöre auch die Erhöhung der Personalstärke bei den Streitkräften und eben auch notwendige Übungen zur Vorbereitung auf einen Verteidigungsfall. Einberufungen könne man wahrscheinlich nicht von der Zustimmung der Betroffenen und deren Arbeitgebern abhängig machen, dann könne das Ziel nicht erreicht werden. Diese Diskussion ist in der IHK aber noch nicht abschließend geführt worden, so Frye.

Unternehmen könnten Mitarbeiter nur mit erheblichen Nachteilen freistellen, ganz besonders, wenn das kurzfristig erfolge und keine ausreichende Zeit zur Vorbereitung auf den Ausfall bestehe. „Wir kommen aber auch mit plötzlichen Krankheitsfällen irgendwie zurecht“, wird die Aussage eines Unternehmers vor einigen Monaten zitiert.

Anerkannt werden müsse auch, dass eine militärische Auseinandersetzung, zumal mit einem überlegenen Gegner, deutlich negativere Folgen für Gesellschaft und Wirtschaft hätte. Wehrübungen etc. wären damit eine Investition in die Sicherheit und die Zukunft, nachdem nun leider die Friedensdividende der letzten 40 Jahre aufgebraucht sei, so Frye weiter.

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