
Zum Schutz von Weidetieren hat der Bundestag gestern einen erleichterten Abschuss von Wölfen beschlossen. Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition und der AfD wurde das Tier ins Jagdrecht aufgenommen. Unter anderem können damit sogenannte Problemwölfe einfacher getötet werden - etwa wenn sie Zäune überwunden und Schafe gerissen haben. Allerdings muss nach dem Bundestag Ende März auch noch der Bundesrat zustimmen, bevor die Neuregelung in Kraft treten kann.
Auch im Hochsauerlandkreis sind in den vergangenen Jahren zunehmend Wölfe gesichtet worden. U.a. in Schmallenberg und Hallenberg. Auch einige Wolfsrisse sind bestätigt worden.
CDU begrüßt Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht, Naturschützer sind dagegen
Bundeskanzler Friedrich Merz, der CDU-Bundestagsabgeordnete des Hochsauerlandkreises, begrüßt die geplante Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht ausdrücklich. „Die Rückkehr des Wolfs ist ein Erfolg des Artenschutzes. Gleichzeitig stellt sie insbesondere unsere ländlichen Regionen vor konkrete Herausforderungen. Die Aufnahme in das Jagdrecht schafft die notwendige rechtliche Klarheit und ermöglicht ein verantwortungsvolles Bestandsmanagement“, so Merz. Gerade vor dem Hintergrund jüngster Wolfssichtungen im Hochsauerlandkreis sei deutlich geworden, dass das Thema nicht abstrakt diskutiert werde, sondern die Menschen vor Ort unmittelbar betreffe. Mit der Einordnung als grundsätzlich jagdbare Art werde kein Freibrief zur Bejagung erteilt. Vielmehr gehe es um klare Zuständigkeiten, rechtssichere Verfahren und die Möglichkeit, in problematischen Situationen schnell und angemessen zu handeln. Der Schutzstatus auf europäischer Ebene bleibe dabei selbstverständlich zu beachten. „Wir brauchen einen realistischen Umgang mit der wachsenden Wolfspopulation. Herdenschutz hat Vorrang, aber wo dieser nicht ausreicht, müssen gezielte Entnahmen rechtssicher möglich sein. Das dient dem Schutz von Nutztieren, der Akzeptanz in der Bevölkerung und letztlich auch einem nachhaltigen Artenschutz“, betonte Merz.
Naturschützer haben Petition gegen die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht laufen
92.000 Unterzeichner aus ganz Deutschland hatten sich im Vorfeld der Abstimmung im Bundestag in einer Online-Petition des NABU gegen die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz ausgesprochen. Darin forderten sie die Bundesregierung und den Bundestag auf, die Novelle des Bundesjagdgesetzes zu stoppen und stattdessen wirksamen Herdenschutz konsequent auszubauen und zu finanzieren.
Der NABU Nordrhein-Westfalen unterstützt die Forderungen der Petition. Der NABU fordert die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen sich im Bundesrat gegen die geplante Gesetzesnovelle zu positionieren.
„Die Bundesregierung will den Wolf künftig regulär bejagen lassen – teils auch ohne konkreten Anlass. Die geplante Jagdzeit im Sommer würde vor allem die Welpen betreffen. Was hier als Schutz für Weidetiere verkauft wird, ist eine gefährliche Fehlentscheidung, denn weniger Wölfe bedeuten nicht automatisch weniger Nutztierrisse“, erklärt Thomas Pusch, Wolfsexperte und Vorstandsmitglied beim NABU NRW.
Werden Rudelstrukturen durch Abschüsse gestört, könne die Zahl der Risse sogar steigen. Stärkt man dagegen den Herdenschutz durch Elektrozäune, Herdenschutzhunde und fachliche Beratung von Weidetierhaltenden geht die Zahl der Wolfsrisse zurück. Dies belegten aktuelle Zahlen: 2024 seien die Wolfsrisse bundesweit um rund 25 Prozent gesunken – obwohl es mehr Wölfe gab als zuvor, so der NABU NRW.
Die pauschale Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht gefährde den Artenschutz nicht nur von Wölfen, schaffe neue rechtliche Unsicherheiten und helfe den Weidetierhaltenden nicht weiter, so die Position der Naturschützer.