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ABC-Klassen ab 2028: NRW führt verbindliche Sprachförderung vor der Einschulung ein
© Land NRW | Ralf Sondermann
NRW-Schulministerin Dorothee Feller
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ABC-Klassen ab 2028: NRW führt verbindliche Sprachförderung vor der Einschulung ein

Nordrhein-Westfalen reagiert auf Sprachdefizite bei Kindern und führt ab 2028 verpflichtende Förderangebote ein. Ein landesweiter Sprachtest entscheidet künftig, wer vor dem Schulstart zusätzliche Unterstützung erhält.

Veröffentlicht: Dienstag, 13.01.2026 12:51

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Das Interview mit Schulministerin Feller

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José NarciandiInterview mit NRW-Schulministerin Feller
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Nordrhein-Westfalen stärkt vorschulische Sprachförderung

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In Nordrhein-Westfalen wird die vorschulische Sprachförderung grundlegend neu aufgestellt. Zum Schuljahr 2028/29 starten erstmals sogenannte ABC-Klassen für Kinder mit deutlichen Sprachdefiziten. Ministerpräsident Wüst betonte bei der Vorstellung der Pläne in Düsseldorf: „Alle Kinder müssen Zugang zu guter Bildung haben.“ Ziel sei es, Kinder vor dem Schuleintritt auf ein möglichst vergleichbares Sprachniveau zu bringen. Schulministerin Feller verwies auf alarmierende Zahlen aus Schuleingangsuntersuchungen. Rund 30 Prozent eines Jahrgangs verfügten bislang nicht über ausreichende Sprachkenntnisse, um dem Unterricht folgen zu können. Die neuen Maßnahmen sollen diese Lücke frühzeitig schließen.

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Einheitliche Sprachtests für alle Kinder

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Kern der Reform ist ein verbindlicher Sprachtest für alle Kinder im Frühjahr vor der Einschulung. Dafür wird die Schulanmeldung vom Herbst auf das Frühjahr vorgezogen. Erstmals im Jahr 2028 sollen landesweit alle Kinder nach einem einheitlichen Standardverfahren getestet werden. Zeigt sich dabei ein größerer Förderbedarf, ist der Besuch einer ABC-Klasse verpflichtend. Geplant sind zwei Mal zwei Unterrichtsstunden pro Woche über die Dauer eines Jahres. Die Teilnahme ist verbindlich, die Verantwortung dafür liegt ausdrücklich bei den Eltern.

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Mehr Flexibilität beim Schulstart

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Ergänzend zu den ABC-Klassen plant das Land sogenannte ABC-Plus-Klassen. Grundschulen sollen künftig entscheiden können, ob Kinder die Schuleingangsphase in drei statt in zwei Jahren durchlaufen. So erhalten sie von Beginn an mehr Zeit zum Lernen und Ankommen im Schulalltag. Für die notwendigen schulrechtlichen Änderungen hat das Landeskabinett bereits grünes Licht gegeben. Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbändeanhörung, bevor sich der Landtag voraussichtlich im Sommer damit befasst.

Weiterführende Informationen des Schulministeriums

Autor: José Narciandi

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