Ab heute darf im Sauerland Feuerwerk verkauft werden

2020 und 2021 war der Verkauf von Silvester-Feuerwerk verboten. Ab heute gibt es Böller und Raketen wieder in jedem Supermarkt.

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Böller, Raketen, Feuerwerksbatterien - von heute bis Silvester läuft in den Sauerländer Supermärkten der Verkauf von Feuerwerk. Die Bezirksregierung Arnsberg warnt davor, Feuerwerkskörper ohne Zulassung zu kaufen. Die wichtigsten Merkmale seien das CE-Zeichen und die Registriernummer. Feuerwerk der Kategorie 1 darf nur an über 18-jährige abgegeben werden.

Abgebrannt werden dürfen die Feuerwerkskörper nur an Silvester und am Neujahrstag. Feuerwerksverbotszonen gibt es in den Sauerländer Städten und Gemeinden nicht.

In den vergangenen 2 Jahren war der Verkauf von Feuerwerk vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie verboten.

Natur- und Umweltschützer machen schon seit Jahren Front gegen das Zünden von Böllern und das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester. "Für Tiere bedeutet das Silvesterfeuerwerk oft Stress. Der Krach ist besonders für Hunde und Katzen belastend, da sie ein wesentlich feineres Gehör haben als Menschen. Bei vielen Vierbeinern löst die Knallerei sogar Panik aus", heißt es zum Beispiel vom Deutschen Tierschutzbund. 

Bezirksregierung Arnsberg kontrolliert Supermärkte

Bei den weit verbreiteten Mehrschussbatterien muss darauf geachtet werden, dass sie sicher aufgestellt werden, also nicht umfallen können: „Einmal angezündet, lassen sie sich nicht mehr stoppen", warnt Klaus Dreisbach von der Bezirksregierung Arnsberg. Hinweise zum sicheren Gebrauch finde man in der Gebrauchsanleitung, die immer in deutscher Sprache aufgedruckt sein muss. Besonders gefährlich sei das Aufsammeln und Anzünden nicht explodierter Böller. "Hier sind die Zündschnüre meist komplett abgebrannt, sodass ein weiterer Zündversuch meist zur sofortigen Explosion führt". Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg überprüfen, ob die Feuerwerkskörper im Handel richtig gelagert und die Vorschriften beim Weiterverkauf eingehalten werden. Dabei werden z.B. die zugelassene Höchstlagermenge sowie Fluchtwege und Notausgänge geprüft. Diese dürfen nicht zugestellt sein, damit das Gebäude bei Gefahr schnellstmöglich verlassen werden kann.

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