5,6 Mio für Offenen Ganztag in Grundschulen im Sauerland

Angebote im Offenen Ganztag an den Grundschulen im Hochsauerlandkreis können mit Geld vom Land verbessert und ausgebaut werden

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Viele Schülerinnen und Schüler verbringen in der Grundschule am Nachmittag auch ihre Freizeit. Die Angebote reichen von Tischtennis, Schwimmen und Tanzen hin zu Töpfern und textilem Gestalten. Vom Land NRW gibt es für die Freizeitangebote an den offenen Ganztagsschulen im Hochsauerlandkreis für das kommende Schuljahr 5,6 Millionen Euro. Das meiste Geld bekommt die Stadt Arnsberg mit 2,3 Mio Euro. Meschede und Sundern erhalten jeweils an die 600.000 Euro für Freizeitangebote im Offenen Ganztag an den Grundschulen. Marsberg und Brilon bekommen rund 430.000 Euro für das kommende Schuljahr. 393.000 Euro gehen noch an den Hochsauerlandkreis aus dem Programm "Geld oder Stelle". Die Stadt Arnsberg erhält rund 100.000 Euro. Brilon 25.300, Eslohe und Marsberg 19.000 Euro

121 Mio Euro für Ganztagsangebote im Regierungsbezirk Anrsberg

  • Im Bereich der Primarstufe kommt ein Großteil der Fördergelder in Höhe von rund 110 Millionen Euro der Weiterentwicklung des Angebotes an 583 offenen Ganztagsschulen (OGS) zugute – mit insgesamt über 65.000 Betreuungsplätzen. Zusätzlich stellt das Land NRW den Schulen, wie in den Vorjahren, rund 312 Stellen für Lehrkräfte für den offenen Ganztag zur Verfügung.
  • Für weitere Betreuungsangebote an Schulen der Primarstufe vor und nach dem Unterricht stehen darüber hinaus über 678.000 Euro aus den Förderprogrammen „Schule von Acht bis Eins“, „Dreizehn plus“ oder „Silentien“ zur Verfügung.
  • Für die Angebote in der Sekundarstufe I hat das Land über das Programm „Geld oder Stelle“ für Ganztagsschulen und Schulen mit Halbtagsbetrieb zusätzlich rund 11 Millionen Euro bereitgestellt. Damit wird an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht eine pädagogische Übermittagsbetreuung gewährleistet. Ebenso wird ein ergänzendes außerunterrichtliches Ganztags- und Betreuungsangebot ermöglicht. Die Schulen können eigenständig entscheiden, ob sie Stellen für Lehrkräfte oder Geldmittel beantragen.


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