
Im Hochsauerlandkreis sind rund 36.000 erlaubnispflichtige Schusswaffen bei mehr als 5.500 Menschen registriert. Die sichere Aufbewahrung dieser Waffen kann die Waffenbehörde auch ohne konkreten Verdacht überprüfen. Kontrollen vor Ort finden nach Angaben der Polizei grundsätzlich unangekündigt statt.
Anlass für die Nachfrage von Radio Sauerland bei der Polizei im Hochsauerlandkreis sind die tödlichen Schüsse bei einer routinemäßigen Waffenkontrolle in Berngau in Bayern. Dort sind zwei Mitarbeitende des Landratsamtes Neumarkt in der Oberpfalz am vergangenen Donnerstag(08.10.)getötet worden. Die Polizei nahm den mutmaßlichen Täter später fest.
Waffen und Munition müssen sicher aufbewahrt werden
Wer im Hochsauerlandkreis eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben und besitzen will, braucht in der Regel eine Waffenbesitzkarte. Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind meist Jäger, Sportschützen, Sammler oder besonders gefährdete Personen. Mit der Erlaubnis zum Besitz sind auch Pflichten verbunden: Waffen und Munition müssen so aufbewahrt werden, dass Unbefugte keinen Zugriff darauf haben.
Ob das eingehalten wird, überprüft die Waffenbehörde. Besitzerinnen und Besitzer müssen die ordnungsgemäße Aufbewahrung nachweisen. Für eine Kontrolle müssen sie der Behörde grundsätzlich Zutritt zu den Räumen gestatten, in denen Waffen und Munition liegen. Dafür muss laut Polizei nicht erst ein Verdacht auf einen Verstoß vorliegen.
Daneben kann die Waffenbehörde tätig werden, wenn Hinweise Zweifel daran aufkommen lassen, ob eine Person weiterhin die Voraussetzungen für den Waffenbesitz erfüllt. Die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung findet regelmäßig statt, spätestens nach drei Jahren.
„Waffenbesitz ist kein gewöhnlicher Besitz“, betont ein Sprecher der Polizei im HSK. „Wer eine Schusswaffe besitzt, übernimmt besondere Verantwortung. Die gesetzlichen Anforderungen und unsere Kontrollen dienen deshalb einem klaren Ziel: Waffen dürfen nicht unbefugt zugänglich sein.“
Waffenbesitzkarte
Die Waffenbesitzkarte ist eine behördliche Erlaubnis in Deutschland, die den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und dazugehöriger Munition gestattet, sie berechtigt jedoch nicht zum Führen der Waffe in der Öffentlichkeit. Sportschützen zum Beispiel dürfen die Waffe nur zum Ausüben ihres Sports zum Schießstand transportieren. Die Anträge und waffenrechtlichen Erlaubnisse werden im Hochsauerlandkreis zentral im Kreishaus in Meschede bearbeitet
Kleiner und Großer Waffenschein
Kleiner Waffenschein
Die Zahl der Kleinen Waffenscheine, die im Hochsauerlandkreis ausgestellt worden sind, ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Von 2.440 im Jahr 2019 auf 3.638 im Jahr 2025 (30.09.2025). Der Kleine Waffenschein berechtigt ausschließlich zum Führen bestimmter Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Diese Waffen müssen allerdings verdeckt vom Körper getragen werden.
Großer Waffenschein
Im Hochsauerlandkreis gibt es nur eine Person, die einen Großen Waffenschein hat und ständig eine scharfe Waffe bei sich führen darf. Die Anforderungen für einen Großen Waffenschein sind hoch.
Erforderlich sind insbesondere:
- Vollendung des 18. Lebensjahres,
- waffenrechtliche Zuverlässigkeit,
- persönliche Eignung,
- Sachkundenachweis,
- Nachweis eines besonderen Bedürfnisses sowie
- beim Waffenschein der Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung.
Bei gefährdeten Personen muss insbesondere glaubhaft gemacht werden, dass sie wesentlich stärker als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass das Führen einer Schusswaffe geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern. Ein allgemeines persönliches Sicherheitsbedürfnis reicht dafür nicht aus.