Sauerland: Verdacht auf Vogelgrippe erhärtet sich
Veröffentlicht: Mittwoch, 29.10.2025 13:42
Ein toter Kranich bei Bestwig könnte mit Vogelgrippe infiziert gewesen sein, das bestätigten die ersten Tests des vom Kreisveterinäramt beauftragten Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen in Arnsberg.

Das Kreisveterinäramt teilt mit, dass bei einem am vergangenen Wochenende in Bestwig-Ostwig, verendet aufgefundenen Kranich der Verdacht auf Geflügelpest besteht. Dies bestätigten die ersten Tests des vom Kreisveterinäramt beauftragten Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen in Arnsberg von gestern. Zur Bestätigung wurden Proben an das nationale Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) geschickt.
Gefahr für Geflügel
Eine besondere Gefahr besteht darin, dass durch Wildvögel das Virus der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände gebracht werden kann, so der Kreis. Eine Übertragung des Erregers auf Hausgeflügel ist durch direkten Kontakt mit infizierten Wildvögeln möglich. Auch durch den indirekten Weg wie mit dem Virus verunreinigten Materialien, z. B. Futter, Einstreu, Schuhwerk und Kleidung, kann es zu einer Infektion beim Hausgeflügel kommen.
Besondere Vorsicht geboten
Das Veterinäramt bittet alle Geflügelhalter, die allgemeinen und rechtlich vorgeschriebenen Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen konsequent zu beachten. Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehört unter anderem, dass vor dem Betreten eines Geflügelstalls gesonderte Schutzkleidung und separates Schuhwerk anzulegen ist. An den Eingängen zu den Ställen sind Desinfektionseinrichtungen für das Schuhwerk einzurichten und Personen sollten sich vor dem Betreten des Stalls ihre Hände waschen und desinfizieren. Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die nicht für Wildvögel zugänglich sind. Zudem darf Geflügel nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Außerdem müssen Futter und Einstreu so gelagert werden, dass es für Wildvögel nicht zugänglich ist. Die genannten Schutzmaßnahmen gelten sowohl für kommerzielle als auch für Hobby-Geflügelhaltungen.
Bevölkerung soll tote Wildvögel melden
Die Bevölkerung wird gebeten, verendet aufgefundene Wildvögel, insbesondere wilde Wasservögel, Greifvögel, Rabenvögel und Reiher, dem Veterinäramt zu melden. Dann werden die Tierkörper abgeholt und auf Geflügelpest untersucht. Die Untersuchung dient der Abklärung auf das Vorliegen der Geflügelpest und der Risikobeurteilung im Hinblick auf die Verbreitung des Erregers in der Region.
Werktags ist das Veterinäramt unter der Telefonnummer 0291/941143 oder per E-Mail veterinaeramt@hochsauerlandkreis.de erreichbar. An den Wochenenden ist der Kontakt zum Veterinäramt über die Kreisleitstelle in der Zeit von 10:00 bis 16:00 möglich.


