Impfung gegen Masern: Was für Erwachsene gilt

Eine Spritze mit dem Impfstoff Priorix
© Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn

Hoch ansteckende Krankheit

Berlin (dpa/tmn) - Masern gelten als besonders ansteckend. Wer keine Immunität aufgebaut hat und mit einer infizierten Person in Kontakt kommt, den erwischt es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch. 

Übertragen werden Masernviren nämlich meist über Tröpfchen, die beim Sprechen und Husten in die Luft gelangen. Zu einer Ansteckung kann es übrigens auch dann kommen, wenn die erkrankte Person längst nicht mehr im Raum ist, so das Portal «infektionsschutz.de» der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). 

Nicht immer bleibt es allein bei Symptomen wie Fieber, Husten, einer Bindehautentzündung und dem typischen Hautausschlag. Masern können auch bei Erwachsenen zu Komplikationen führen, etwa zu Lungen- oder Mittelohrentzündungen. In etwa einem von 1.000 Fällen tritt «infektionsschutz.de» zufolge eine Gehirnentzündung auf, die zu schweren Folgeschäden wie Lähmungen führen und auch tödlich enden kann. 

Nach zwei Impfungen besteht lebenslange Immunität 

Gut also, wenn sich das Immunsystem gezielt gegen die Viren zur Wehr setzen kann - weil es durch Impfungen oder eine durchgemachte Infektion darauf trainiert wurde. 

Kindern empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) zwei Impfungen gegen Masern, die erste im Alter von 11 Monaten, die zweite im Alter von 15 Monaten. Soll das Kind bereits vorher die Kita besuchen, können die Impfung auch früher erfolgen - schließlich gilt für den Besuch dieser Einrichtungen eine Masern-Impfpflicht. Es kommt ein Kombi-Impfstoff zum Einsatz, der auch vor Mumps und Röteln schützt.

Wenn diese zwei Pikse passiert sind, ist eine Auffrischung im Laufe des Lebens nicht nötig. «Nach einer zweifachen Impfung gegen Masern wird grundsätzlich eine lebenslange Immunität angenommen», schreibt das Robert Koch-Institut auf seiner Webseite. 

Doch wer Impflücken hat, sollte sie auch im Erwachsenenalter noch schließen. Entscheidend ist dabei das Geburtsjahr. Hintergrund: In der Bundesrepublik Deutschland wurde 1974 eine Empfehlung für die Masernimpfung ausgesprochen, in der DDR wurde sie bereits 1970 als Pflichtimpfung eingeführt. 

Ein Überblick: 

Das gilt, wenn Sie nach 1970 geboren sind: 

Ihr Impfstatus ist unklar oder Sie haben in Ihrer Kindheit keine oder nur eine Masernimpfung bekommen? Die Stiko empfiehlt in diesen Fällen einen einmaligen Piks, um vor Masern zu schützen. 

Eine gesonderte Empfehlung gilt für alle, die zum Beispiel im medizinischen Bereich, in der Pflege oder in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind und daher ein erhöhtes Infektionsrisiko haben. Sie sollten für bestmöglichen Schutz insgesamt zweimal gegen Masern geimpft sein. Zwischen dem ersten und dem zweiten Piks sollten dabei mindestens vier Wochen liegen. 

Das gilt, wenn Sie im Jahr 1970 und früher geboren sind: 

Dann gibt es für sie nichts aufzuholen - auch wenn Sie in Ihrem Leben keinen Piks gegen Masern bekommen haben. Warum? Dem RKI zufolge benötigen diese Personen keine Impfung, da sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern durchgemacht und somit eine Immunität aufgebaut haben. 

Das gilt bei Kinderwunsch und Schwangerschaft: 

Frauen mit Kinderwunsch sollten rechtzeitig den Masern-Impfschutz prüfen - und, falls nötig, vervollständigen. Denn während der Schwangerschaft ist das nicht mehr möglich, da ein Lebendimpfstoff eingesetzt wird, so das Portal «impfen-info.de». Frauen, die eine Masernimpfung erhalten haben, sollten sicherheitshalber einen Monat abwarten, ehe sie schwanger werden.

© dpa-infocom, dpa:241119-930-293209/1

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