Eignungstests im Betrieb: Wann sind sie erlaubt?

Ein Busfahrer
© Oliver Berg/dpa/dpa-tmn

Mal Vorschrift, mal angemessen

Berlin (dpa/tmn) - Sind sie Busfahrer, Pilot oder haben Sie einen anderen Beruf, bei dem Sie besondere physische und psychische Fähigkeiten mitbringen müssen, um sich und andere nicht zu gefährden? Oder streben Sie eine solche Tätigkeit an? Dann wird Ihr Arbeitgeber Sie vor der Einstellung oder während des Beschäftigungsverhältnisses einer sogenannten Eignungsuntersuchung unterziehen. 

Das muss er sogar, heißt es im Magazin für Führungskräfte «top eins» (Ausgabe 3/2024). Denn in Berufsfeldern wie diesen ist eine Eignungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben.

Test sind auch bei neuen Tätigkeiten möglich

Doch dem Magazin zufolge dürfen Arbeitgeber die Eignung ihrer Beschäftigten auch in Fällen prüfen, in denen es keine gesetzliche Vorschrift gibt. Das gelte etwa dann, wenn sich das Arbeitsumfeld ändere und in der neuen Tätigkeit zum Beispiel besondere Anforderungen an Hör- oder Sehvermögen gefordert sind, weil andere sonst gefährdet würden. Werden Beschäftigte selbst in gefährdenden Bereichen eingesetzt - etwa Einsatzkräfte der Feuerwehr - kann ebenfalls eine Eignungsuntersuchung notwendig werden. 

Und zu guter Letzt: Hat Ihr Arbeitgeber Zweifel an Ihrer psychischen oder physischen Eignung für den Job, weil er davon ausgeht, dass Ihr Zustand Sie selbst oder andere gefährden könnte, kann er Sie ebenfalls zu einer Beurteilung vorladen. Darüber hinaus sind Eignungstests laut «top eins» unzulässig. 

Gut zu wissen: Ist ein Eignungstest für die Ausübung eines Berufs Vorschrift, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diesen zwar ablehnen. Allerdings dürfen sie ihre Tätigkeit dann auch nicht weiter ausüben.

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