Corona-Öffnungsschritte - Das haben Bund und Länder beschlossen

Ab dem 20. März soll nach dem Willen von Bund und Ländern ein Großteil der Corona-Beschränkungen entfallen. Das sagte Bundeskanzler Olaf Scholz. Schutzmaßnahmen wie Maskentragen und Abstandhalten sollten aber erhalten bleiben.

© Bundesregierung/Denzel

Bundeskanzler Olaf Scholz hat weitreichende Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie angekündigt. "Wir können zuversichtlicher nach vorne schauen, als wir das in den letzten Wochen konnten", sagte Scholz. Er sprach von einem "ganz besonderen Tag" in der Pandemie. Deutschland sei im Vergleich zu Nachbarländern besser durch die Omikron-Welle gekommen. Der Scheitelpunkt sei mittlerweile wohl erreicht.

Mit den Maßnahmen von Bund und Ländern sei erreicht worden, dass Gesundheit und Leben geschützt worden seien und ein Lockdown verhindert werden konnte. Die Pandemie sei aber noch nicht vorbei, sagte der Kanzler. Man dürfe bei allem Optimismus nicht unvorsichtig werden.

Erste Lockerungen in NRW ab dem 19. Februar

Am Samstag den 19. Februar werden in Nordrhein-Westfalen erste Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft treten. Das kündigte Ministerpräsident Hendrik Wüst im Düsseldorfer Landtag an. Alle Zugangsbeschränkungen im Handel sollen ebenso fallen wie Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene.

Keine Pooltests mehr an Grundschulen

Für Grundschüler in Nordrhein-Westfalen steht ein Kurswechsel beim Corona-Testverfahren an: Ab 28. Februar sollen sie drei Mal pro Woche einen Corona-Selbsttest zu Hause machen, wie Schulministerin Yvonne Gebauer mitteilte. Eltern müssten einmalig schriftlich versichern, dass ihre Kinder am Testverfahren daheim teilnehmen.

Die Antigentests würden von den Schulen kostenfrei abgegeben - entweder den Schülern ausgehändigt oder den Eltern übergeben, erläuterte Gebauer. Die Tests könnten vor Unterrichtsbeginn oder am Vorabend zu Hause erfolgen. Eine Testpflicht besteht nur noch, wenn die Schüler nicht geimpft oder genesen sind.

Eine entsprechende Information sei an die Eltern geschickt worden oder sei auf dem Weg - in elf Sprachen. Man setzte damit stärker auf die Eigenverantwortung und Kooperation der Eltern, entlaste Familien und Grundschulen, betonte die Ministerin.

An einer Umstellung des Testverfahrens für Grundschüler Ende Januar hatte es erhebliche Kritik und Sorgen gegeben, dass für die Kinder kein ausreichender Infektionsschutz gewährleistet sei. Die nun anstehende erneute Änderung ist laut Gebauer auch darauf eine Reaktion. Die Lehrergewerkschaft VBE sprach von einer "spürbaren organisatorischen Entlastung".

In Einzelfällen können die Tests aber Gebauer zufolge auch weiter innerhalb der Grundschulen vorgenommen werden. Sofern dafür ein Beschluss der Schulkonferenz vorliegt, ist das für einzelne oder alle Jahrgangsstufen möglich. Das könne etwa der Fall sein, wenn es Hinweise gebe, dass die Tests nicht oder nur in unzureichender Weise zu Hause erfolgten.

Das sind die Beschlüsse im Überblick

Stufe 1:

Treffen - Geimpfte und Genesene sollen sich wieder ohne Begrenzung treffen dürfen. Die momentan noch geltende Begrenzung auf zehn Personen fällt weg. Ist auch nur ein Nicht-Geimpfter dabei, bleibt es aber bis zum 19. März bei der geltenden Regelung: Treffen sind mit höchstens zwei Personen aus einem anderen Haushalt erlaubt.

Einkaufen - Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte beim Shopping werden dort, wo sie noch gelten, aufgehoben. Wie im Supermarkt soll wieder jeder in allen Läden einkaufen können ohne irgendeinen Nachweis. Die Maskenpflicht bleibt - ob FFP2- oder OP-Maske entscheiden die Länder.

Stufe 2:

Restaurants/Hotels - Auch wer nicht geimpft ist, soll ab dem 4. März wieder ins Restaurant dürfen. Hotels sollen dann ebenfalls wieder allen offen stehen. Voraussetzung ist die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises oder eines negativen Tests (3G). Berücksichtigt werden soll bei diesem Öffnungsschritt aber die Lage in den Kliniken.

Tanzen - Diskotheken und Clubs dürfen wieder öffnen, allerdings zunächst nur für Genesene und Geimpfte mit zusätzlichem Test oder Booster-Impfung (2G plus). 

Stadien/Konzerte - Die zulässige Zuschauerzahl wird erhöht. Stadien dürfen maximal zu drei Vierteln gefüllt werden, höchstens aber mit 25 000 Menschen. Drinnen dürfen es 60 Prozent Auslastung aber maximal 6000 Zuschauerinnen und Zuschauer sein. Der Zugang ist zunächst weiterhin auf Genesene und Geimpfte beschränkt.

Stufe 3:

Stichtag 20. März - Ab dann "sollen alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen" entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt». Das ist auch geltende Rechtslage nach dem Infektionsschutzgesetz: Zahlreiche Maßnahmen wie die Maskenpflicht, Zugangsbeschränkungen zu Veranstaltungen, Gastronomie oder Verkehrsmitteln und das Vorzeigen von Impf- Genesenen- oder Testnachweisen dürfen nur noch bis zum 19. März angewandt werden. Auch Zuschauerhöchstgrenzen oder Obergrenzen für private Treffen, ob geimpft oder nicht geimpft, müssten nach diesem Datum wegfallen. Die Pflicht für Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten, entfällt ebenfalls. 

Basisschutz soll bleiben - Uneinigkeit bei Bedeutung

Scholz und die Ministerpräsidenten sind sich aber einig, dass es weiterhin möglich sein soll, zumindest Masken in Bussen, Bahnen, Innenräumen oder Schulen vorzuschreiben und dass in "bestimmten Bereichen" Tests verlangt und Impf-, Genesenen- und Testnachweise kontrolliert werden dürfen. Laut Bund-Länder-Beschluss wird dafür ein "Gesetzgebungsverfahren im Bund vorbereitet". Im Zuge dieser Gesetzgebung wird sich in den kommenden Wochen herauskristallisieren, welche Corona-Maßnahmen nach dem 20. März noch möglich sein werden.

Impfpflicht soll nach dem Willen von Olaf Scholz weiter kommen

Bundeskanzler Scholz hält am Ziel einer verpflichtenden Corona-Impfung fest. Das betonte er nach den Bund-Länder-Beratungen. Trotz der für den Frühling vorgesehenen Lockerungen dürfe nicht vergessen werden, dass es auch wieder einen Herbst und einen Winter geben werde, mahnte Scholz. Deshalb bleibe es richtig, die Gesetzgebung für eine allgemeine Impfpflicht vorzubereiten. "Sie wird genau dann notwendig sein, wenn das Wetter wieder kälter wird." Zuletzt war der Gesetzgebungsprozess im Bundestag ins Stocken geraten.

Alle von der Bund-Länder-Runde beschlossenen Maßnahmen müssen zunächst vom Land NRW in die Coronaschutzverordnung aufgenommen werden. Das steht noch aus.

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