Sauerland: Förderprogramme für Neugründer

Winterberg und Meschede haben Förderprogramme gegen Leerstand

© Stadt Winterberg

Winterberg und Meschede haben neue Förderprogramme, um Leerstände in ihren Orten zu verhindern. Es werden u.a. inhabergeführte Geschäfte gefördert. Neben einem Mietzuschuss kann auch die Einrichtung gefördert werden.

Winterberg

Läden und Gastronomie sind soziale Treffpunkte, das sagt die Stadt Winterberg. Sie möchte Neuansiedlungen künftig mit dem eigens aufgelegten kommunalen Mietzuschussprogamm für freie Ladenlokale fördern. „Wir wollen dem Leerstand von Ladenlokalen zukünftig stadtweit aktiv begegnen und haben daher unser eigenes Mietzuschussprogramm entwickelt, welches von Altastenberg bis Züschen gilt. Mit unserem städtischen Förderprogramm wollen wir Gründern und inhabergeführten Einzelhandelsgeschäften und Gastronomen, die sich erweitern möchten, eine Starthilfe und Sicherheit geben, sowie einen Anreiz zur Neuvermietung schaffen“, so Bürgermeister Michael Beckmann. Ausgenommen aus dem städtischen Förderprogamm sind die Teile der Winterberger Kernstadt, für die das Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren in NRW“ gilt.


Förderprogramm startet jetzt

Mit dem kommunalen Mietzuschussprogramm werden konkret inhabergeführte Einzelhandelsgeschäfte und gastronomische Einrichtungen gefördert, die sich in den Ortsteilen und in der Kernstadt außerhalb des bereits geförderten Bereiches gründen oder erweitern möchten.

„Unser kommunales Förderprogramm läuft ab sofort bis einschließlich 31.12.2025. Insgesamt sind dafür 80.000 Euro Hausmittel im städtischen Haushalt eingeplant. Die Förderung erfolgt in Form eines monatlichen Mietzuschusses der monatlichen Nettokaltmiete in Höhe von 50 %, jedoch maximal 1.000 Euro im Monat. Der Vermieter muss dabei allerdings auf einen Teil seiner Miete verzichten. Die Laufzeit der Förderung beträgt zunächst 12 Monate, kann aber auf Antrag um weitere 6 Monate verlängert werden“, so Wirtschaftsförderer Winfried Borgmann.


Anschaffungs- und Entstehungskosten werden mit maximal 2.500 Euro gefördert


Einmalig können auch Anschaffungs- und Entstehungskosten mit dem städtischen Förderprogramm gefördert werden. Kosten, die der Ladeneinrichtung dienen wie z.B. Mobiliar und Kassensysteme, werden in Höhe von 50 %, aber maximal mit 2.500 Euro bezuschusst.


Anträge können ab dem 01.04.2024 gestellt werden


Anträge für das kommunale Mietzuschussprogramm können ab dem 01.04.2024 gestellt werden. „Die Förderung setzt die Vorlage einiger Unterlagen wie Businessplan, Mietvertragsentwurf, Gewerbeanmeldung voraus. Das entsprechende Antragsformular kann unter www.wirtschaft-winterberg.de heruntergeladen werden“, so Wirtschaftsförderer Winfried Borgmann. Auf dieser Seite gibt es auch weitere Informationen zum Programm.

Meschede

Wer eine Geschäftsidee in der Mescheder Innenstadt umsetzen will, kann dafür finanzielle Unterstützung bekommen. Die Stadt und das Stadtmarketing Meschede legen ein Förderprogramm auf. Damit sollen Geschäftsgründungen unterstützt und Leerstände in der Innenstadt verhindert werden. Es gehe auch um „neue Impulse für die Leerstandsbelebung“ im so genannten „zentralen Versorgungsbereich“.


Christina Wolff vom Stadtmarketing nennt dieses Projekt ein „Chancenprogramm“ - es biete „Raum für kreative Ideen“ sowie die nötige Rückendeckung für Gründer, um auszuprobieren, ob ihr Vorhaben konzeptionell und auch wirtschaftlich tragfähig ist. Damit setzt die Stadt Meschede Inhalte des NRW-Sofortprogramms Innenstadt fort. 2023 sind durch das Landesprogramm insgesamt sieben Vorhaben in der Mescheder Innenstadt unterstützt worden – vom Buch- und Weinhandel über Accessoires bis hin zu Dienstleistungen wie Reisebüro und Gastronomie. Fünf der sieben Projekte gibt es nach wie vor.


Weil das aktuelle Landesprogramm einmal geförderte Eigentümer jedoch ausschließe, brauche man gerade in einer kleineren Kommune einen anderen Ansatz, so die Wirtschaftsförderin. Hier will die Stadt mit ihrem eigenen Programm ansetzen: Je nach Lage und eingebrachtem Konzept können über dieses pro Vorhaben maximal 3.000 Euro als Mietkostenzuschuss gewährt werden. Die Kriterien dazu: Es muss sich um eine Neugründung oder eine signifikante Erweiterung eines bestehenden Betriebes in einem neuen Objekt ab dem 1.1.2024 handeln.


Das Vorhaben muss eine Angebotslücke schließen und regelmäßige Öffnungszeiten von mindestens 30 Stunden pro Woche haben. Die Mindestdauer der Anmietung beträgt für neue Vorhaben sechs Monate und für Konzepterweiterungen zwei Jahre.

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